Kann in Österreich überhaupt noch gestraft werden?

Eine Meldung ging knapp vor Ingeltungtreten der DSGVO am 25.05.2018 durch die Medien: „Österreich wurden im Datenschutz die Zähne gezogen! – Die Datenschutzbehörde dürfe nur mehr verwarnen statt strafen!“

Vorweg: Die österreichische Datenschutzbehörde ist, wie alle Behörden Europas, eine weisungsfreie und unabhängige Behörde. Das bedeutet kurzum, dass diese in Ihren Entscheidungen frei von politischen und sonstigen „Wünschen“ oder „Weisungen“ agieren kann.

Aufhänger war der neue §11 des österreichischen Datenschutzgesetzes, der sinngemäß lautet:

„Die Datenschutzbehörde wird die Bestimmungen der DSGVO zur Verhängung von Geldbußen so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen.“

Da die DSGVO jedoch keine Öffnungsklausel hinsichtlich einer Einschränkungsmöglichkeit der Datenschutzbehörde bei der Verhängung von Geldbußen vorsieht, wird die Datenschutzbehörde wohl weiterhin gemäß DSGVO Ihre Befugnisse wahrnehmen.

Ein aktueller Fall zeigt zudem, dass die Behörde bei deutlichen Datenschutzverletzungen auch bei Kleinbetrieben direkt eine Strafe verhängt. Ein kleines Unternehmen in Salzburg fasste eine schmerzliche Strafe aus, da die Videoüberwachung des Unternehmens nicht ordnungsgemäß in Betrieb war. (https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/datenschutz-erste-strafe-verhaengt-40222537)

Fazit: Wenn noch nicht begonnen, starten Sie ein DSGVO Umsetzungsprojekt, setzen Sie alsbald die Anforderungen der DSGVO in Ihren Unternehmensprozessen um und hoffen Sie bitte nicht darauf, dass das erste Vergehen ohnehin „frei“ sei. Schulungen und Awareness für Ihre Mitarbeiter sind zudem das A und O um Datenschutzverletzungen frühzeitig zu vermeiden. Sehen Sie Datenschutz als längerfristigen Wegbegleiter und Wettbewerbsvorteil Ihres Unternehmens.